Erfüllen sie die neuen EU-Vorschriften mit einem IST-Farbsortierer
Die neuen EU-Vorschriften
Mit Wirkung zum 01.07.2024 wird die EU-Verordnung für die zulässigen Höchstmengen an Mutterkorn in Roggen, Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer in Kraft treten. Das bedeutet eine Reduzierung um 50 % auf 0,2 g/kg für Gerste und maximal 50 µg/kg für Roggen, Weizen, Dinkel und Hafer.
Entfernen des Mutterkorns
Es kann schwierig sein, Mutterkorn durch mechanische Reinigung zu entfernen, wenn beispielsweise das Mutterkorn oder die Mutterkornfragmente die gleiche Breite und Länge wie das gesunde Korn haben. Mutterkorn hat jedoch eine andere Farbe als das Getreide und kann daher mühelos vom IST-Farbsortierer entfernt werden. Wenn Sie also einen IST-Farbsortierer in Ihre Reinigungslinie integrieren, erhalten Sie eine der besten Lösungen, um den Anforderungen der Änderungen in der EU-Gesetzgebung gerecht zu werden.
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